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Carnet de Passage

Das Carnet de Passages auf Offroad-Fernreise

Dokumente für die Fernreise – Teil 4

Nachdem wir uns in den letzten Teilen der Reihe zu Dokumenten für die Fernreise dem internationalen Führerschein und dem Pendant für euer Fahrzeug dazu sowie dem Thema Zweitpass gewidmet haben, soll es nun im vierten Teil der Reihe um das Carnet de Passages gehen.

Beschäftigt ihr euch mit einer Reise in den Iran, nach Australien oder Afrika, so seid ihr bestimmt schon auf das Carnet de Passages gestoßen. Das klingt alles furchtbar kompliziert, ist es jedoch gar nicht. Wir zeigen euch wie ihr ein Carnet de Passages auf Offroad-Fernreise bekommt, wo ihr es benötigt und was dabei sonst noch so zu beachten gibt.

Das Carnet de Passages ist der Reisepass eures Fahrzeugs

Das trifft es ganz gut. In einigen beliebten Reiseländern benötigt ihr für die Einfuhr eures Fahrzeugs ein Zusatzdokument. Manchmal ist es vorgeschrieben, manchmal ist es damit leichter als mit einem Temporären Import Permit (kurz TIP). Das Carnet de Passages.

Es handelt sich beim Carnet de Passages um ein Zolldokument und eine international anerkannte Garantie für die Zahlung von Zöllen und Einfuhrabgaben, welche euch die zeitlich begrenzte abgabenfreie Einfuhr eures Fahrzeugs in ein anderes Land ermöglicht. Denn im Prinzip führt ihr bei Grenzübertritt ja eine Ware ein, dies in Form eures Fahrzeugs. Und dafür sind für gewöhnlich Einfuhrzölle fällig.

Das Carnet de Passages erleichtert euch so den Grenzübertritt und teilweise ist es auch Voraussetzung dafür. In ihm ist euer Fahrzeug genau beschrieben, beispielsweise durch die Fahrgestell- und Motornummer. Für die Ausstellung eines Carnet de Passages hinterlegt ihr eine Kaution. Diese dient der Begleichung der Zollschuld im Falle eines Verbleibes des Fahrzeugs im Land durch beispielsweise Verkauf. Die Höhe der zu hinterlegenden Kaution ist abhängig vom Fahrzeugwert und Region in der das Carnet de Passage gültig sein soll. So ist derzeit beispielsweise für ein Fahrzeug mit einem Wert zwischen 25.001 bis 50.000 Euro für die Südafrikanische Zollunion bei Ausstellung durch den ADAC eine Kaution in Höhe von 15.000 Euro zu hinterlegen. Für ein Fahrzeug mit einem Wert zwischen 75.001 und 100.000 Euro beträgt die Höhe der Kaution schon 40.000 Euro Die Hinterlegung kann per Überweisung der Sicherheitsleistung auf ein Konto oder als Aval erfolgen. Eine genaue Übersicht findet ihr auf der Webseite des ADAC – dazu später noch mehr.

Mit der temporären Einfuhr eures Fahrzeugs unter einem Carnet de Passages, verpflichtet ihr euch, die Gesetze und Vorschriften des bereisten Landes und insbesondere die Zollbedingungen für die Ein- und Ausfuhr zu beachten.

Wo benötigt ihr ein Carnet de Passages auf Offroad-Fernreise

Vorgeschrieben ist ein Carnet de Passages etwa in Australien und Neuseeland, in einigen Ländern Afrikas, im Iran und Irak und vielen anderen beliebten Reiseländern mehr. In einigen Ländern wird die Mitnahme empfohlen. Der ADAC hat auf seiner Seite eine sehr gute Übersicht dazu. Ihr beantragt das Carnet entsprechend eurer Reiseroute.

Wenn ihr es in Ländern benutzt wo es nicht zwingend vorgeschrieben ist, dann achtet nochmals ganz besonders genau auf die richtige Abwicklung an den Grenzen um spätere Probleme zu vermeiden. Denn gerade dann sind die Grenzbeamten nicht immer damit vertraut. Die Benutzung eines Carnet de Passages erklären wir später im Detail.

In der Praxis kann das wie so häufig ganz anders aussehen. Und obwohl euch wahrscheinlich fast jeder sagen wird, dass für bestimmte Länder Afrikas ein Carnet de Passages vorgeschrieben ist, beweisen natürlich immer mal Reisende, dass es auch anders geht.

Beantragung und Ausstellung eines Carnet de Passages

Carnet de Passages werden von der Alliance Internationale de Tourisme (AIT) und der Federation Internationale de l’Automobile (FIA) administriert. Die Ausstellung selbst ist in der Regel an die lokalen AIT/FIA-Automobilclubs delegiert. In Deutschland ist das der ADAC. In Österreich hat der bekannte ÖAMTC früher ebenfalls Carnet de Passages ausgestellt, sich jedoch aus dem Geschäftsfeld zurückgezogen. ÖAMTC Mitglieder können ihre Carnet de Passages beim ADAC beantragen. In der Schweiz bekommt ihr ein Carnet de Passages beim TCS Schweiz.

Gehen wir von einer Ausstellung in Deutschland aus. Für die Ausstellung eines Carnet de Passages werden beim ADAC aktuell Kosten in Höhe von 230 Euro für Clubmitglieder eines FIA-Clubs fällig. Ohne Mitgliedschaft sind 330 Euro zu entrichten. Hinzukommen gegebenfalls Zusatzkosten falls eine Zusendung/ Nachsendung mit Kurier erwünscht oder erforderlich ist.

Für den Antrag benötigt ihr:

  • den unterschriebenen Antrag
  • je eine Kopie vom Reisepass bzw. Personalausweis des Antragstellers
  • eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei Wohnmobilen und Campingfahrzeugen wird seit Kurzem zusätzlich ein aktueller Wertnachweis benötigt
  • gegebenenfalls die vom Fahrzeugeigentümer unterschriebene Schuldbeitrittserklärung, sofern ihr nicht der Eigentümer seid
  • gegebenenfalls eine Bankbürgschaft

Der zusätzliche Wertnachweis war nötig geworden, nachdem es zu Problemen aufgrund deutlich zu niedriger angegebener Fahrzeugwerte gekommen war. Immer wieder haben Antragsteller leider so versucht, die zu hinterlegende Kaution möglichst gering zu halten.

Für die Beantragung füllt ihr den Antrag aus und sendet diesen rechtzeitig vor Reiseantritt zusammen mit allen Unterlagen per Post oder E-Mail an den ADAC. Die Kaution gemäß Tabelle ist vorab auf das im Antrag genannte Konto zu überweisen. Ebenso sind die Ausstellungskosten zu entrichten.

Die Ausstellung erfolgt mit einer Gültigkeit von einem Jahr. Eine Vordatierung um vier Wochen ist derzeit möglich. Auch eine Nachsendung per Kurier kann gegen Entrichtung entsprechender Kosten erfolgen. Dies macht gegebenfalls immer dann Sinn, wenn ihr erst einige Wochen oder gar Monate reist, bevor ihr an eine Grenze kommt, wo ihr das Carnet de Passages benötigt.

Benutzung eines Carnet de Passages auf Offroad-Fernreise

Bekommt ihr dann das Carnet de Passages und habt es unterschrieben, dann macht ihr erstmal wie von allen wichtigen Dokumenten eine Kopie und verwahrt diese separat und gut. Das kann im Verlustfall helfen. Ihr haftet für die Folgen, die sich aus Verlust oder gar Missbrauch des Carnet ergeben. Übrigens, das Carnet ist eine amtliche Urkunde und bleibt Eigentum des Ausstellers. Bewahrt es daher sehr sorgfältig auf. Prüft auch das Carnet genau auf Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben nach Erhalt.

Das Carnet enthält eine ganze Reihe Daten zu eurem Fahrzeug und zu eurer Person. Denn ein Carnet de Passage kann zumindest beim ADAC nur auf eine Person (dem Halter) und ein Fahrzeug ausgestellt werden. Weichen Halter und Fahrer des Fahrzeugs voneinander ab, kann es beispielsweise bei Grenzübertritten regelmäßig zu Problemen kommen. Im letzten Teil hatten wir euch schon auf das Thema Vollmacht für diesen Fall hingewiesen. Schaut ggf. nochmal rein.

Das Carnet de Passages weist 25 Seiten für die Grenzformalitäten auf. Jede Seite ist dreigeteilt. Der unterste Teil wird bei der Einreise in ein Land abgestempelt und herausgetrennt, er verbleibt beim Zoll (importation voucher). Bei der Ausreise aus dem Land wird der mittlere Abschnitt gestempelt und herausgetrennt (exportation voucher). Er verbleibt ebenfalls beim Zoll. Der dritte Abschnitt wird bei Ein- und Ausreise gestempelt. Er verbleibt im Carnet de Passages und ist euer Nachweis für die korrekte Ein- und Ausfuhr aus dem betreffenden Land (counterfoil).

An den Grenzen schaut ihr und überprüft ihr genau, ob das alles richtig gemacht wird. Von der sauberen und ordentlichen Dokumentation hängen die Rückzahlung eurer Kaution  bzw. etwaige Zollforderungen ab.

Rückkehr und Weiterreise

Bei der Rückkehr ins Heimatland bzw. bei der Widereinreise in die EU erfolgt die letzte Stempelung des Carnet de Passages und die Verbleibebescheinigung wird ausgefüllt. Danach legt ihr dieses beim Aussteller vor und erhaltet – nach erfolgter Überprüfung und wenn alles in Ordnung ist – eure Kaution zurück. Übrigens, habt ihr das Carnet auf eurer Reise nicht benötigt, so könnt ihr das unbenutzte Carnet de Passages ohne ein Ausfüllen der Verbleibebescheinigung an den ADAC zurücksenden.

Sollte es zu einer irreparablen Beschädigung durch etwa Unfall, Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs unterwegs kommen und das Fahrzeug im Land verbleiben, lasst ihr dies unbedingt durch die örtliche Polizei dokumentieren (auch in der Verbleibebescheinigung) und stimmt das weitere Vorgehen mit den Zollbehörden und dem Aussteller des Carnet de Passages ab.

Reist ihr nach dem Ablauf der Gültigkeit des Carnet de Passages weiter, dann kümmert euch bitte rechtzeitig um ein Anschluss Carnet. Viele weitere gute und wichtige Informationen rund um das Carnet de Passages findet ihr auf der Seite des ADAC dazu.

Rechtzeitig vor Ablauf müsst ihr euch wieder kümmern

Dann benötigt ihr bei Weiterreise ein Anschluss Carnet und dazu die gleichen Unterlagen wie bei der Erstbeantragung. Diese schickt ihr einige Wochen vor Ablauf der Gültigkeit wieder an den Aussteller. Auch das neue Carnet kann der ADAC gegen Erstattung der Kosten in viele Länder der Welt per Kurier versenden.

Mit dem alten noch gültigen Carnet de Passages reist ihr dann aus dem aktuellen Land aus, lasst es ausstempeln und mit dem neuen Carnet in das nächste Land ein. In einigen Ländern ist es auch möglich das neue Carnet im Land einstempeln zu lassen. Am besten ihr informiert euch darüber vor Ort. Das alte Carnet sendet ihr auf möglichst sicherem Weg zurück an den Aussteller. Zudem benötigt der ADAC eine Kopie der ersten Innenseite des neuen Carnet, welche die neuen Stempel und die Fahrzeugdaten enthalten.

Eine andere Möglichkeit bei Ablauf des Carnet de Passages ist die Verlängerung im Land, welche üblicherweise für bis zu drei Monate möglich ist jedoch nicht zur Weiterreise in ein anderes Land berechtigt. Diese Verlängerung müsst ihr etwa vier bis sechs Wochen vor Ablauf des Carnet beim Aussteller und dem Automobilclub vor Ort im Reiseland beantragen.

Viele Reisepläne sind so individuell, dass wir nicht auf jeden Einzelfall eingehen können. Der ADAC unterhält den Bereich Grenzverkehr. Dort bekommt ihr zu den Telefonzeiten unter der Nummer +49 (0)89 76 76 63 38 erfahrungsgemäß eine freundliche und kompetente Auskunft.

 

Im ersten Teil dieser Reihe zu Dokumenten für die Fernreise sind wir auf den internationalen Fahrzeugschein eingegangen und im zweiten Teil haben wir euch den internationalen Fahrzeugschein vorgestellt. Im dritten Teil geht es um das Thema Zweitpass auf Reisen. Weitere Tipps zur Vorbereitung eurer nächsten Reise findet ihr auf unserer Themenseite Reiseplanung.

Welche weiteren Themen rund um die Reisedokumente interessieren euch? Schreibt es uns! Wir freuen uns auf eure Anregungen.