Anzeige: Spätestens bei der Hauptuntersuchung kann es zu einem bösen Erwachen kommen. Dann wenn der Prüfer euch die Plakette verweigert, weil eure Beleuchtungsanlage nicht den Vorschriften entspricht. Der kleine Ratgeber von Nolden Cars & Concepts erklärt, worauf ihr bei den Vorschriften bei der Fahrzeugbeleuchtung achten müsst, damit es nicht zu Problemen kommt.
Der deutsche Gesetzgeber fordert, auf Basis der verabschiedeten Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa UNECE, die Einhaltung der Vorschriften bei der Fahrzeugbeleuchtung. Diese und andere Fahrzeuge betreffende Vorschriften finden sich in den sogenannten ECE-Regelungen. Ein sperriges Wort und genauso sperrig sind diese Regelungen zu lesen. Aber für Geländewagenfahrer ist das Thema von großem Interesse, denn die Standard-Fahrzeugbeleuchtung, egal wie hell und gut sie sein mag, reicht oft nicht aus.
Im Gelände benötigen wir Licht nach vorne und von oben um Senken ausleuchten, um beim Bergen sicher hantieren zu können oder um den Arbeitsbereich hell genug auszuleuchten. Wir benötigen zusätzlich Licht vorne-seitlich, gerade wenn es um schwieriges und enges Gelände geht. Selbst hinter dem Fahrzeug benötigen wir eine gute Ausleuchtung. Sei es um im Dunkeln in schwierigen Gelände sicher zurückfahren zu können, oder um auch dort ein sicheres Hantieren mit Berge- und anderem Material zu ermöglichen.
Natürlich gibt es noch weitere Gründe für zusätzliche Lichtquellen. Im Wettbewerb, wo es auch um das schnelles Fahren geht, ist gutes Licht essentiell. Oder einfach nur um Abends im Camp Licht zu haben. Also werden munter weitere Lampen montiert.
Im Bereich der StVO muss das Fahrzeug den Regeln entsprechen
Solange du das Fahrzeug im Gültigkeitsbereich der Straßenverkehrsordnung (StVO) fährst, gibt es einiges bei den Vorschriften bei der Fahrzeugbeleuchtung zu beachten, sonst schaltet Euch der Prüfer das Licht aus. Neben dem fachgerechten elektrischen Anschluss und der sicheren Montage am Fahrzeug, gilt es auch den geltenden gesetzlichen Regelungen gerecht zu werden. Wir haben mit dem Marktführer für LED-Fahrzeugbeleuchtung Nolden Cars & Concepts die wichtigsten Dinge für die typischen Zusatzleuchten für Euch zusammengestellt.
- Abblendlicht
- Tagfahrleuchten
- Fernlicht
- Nebelleuchten
- Positionslicht
- Stand-/Begrenzungslicht
- Rückfahrleuchte
- Arbeitsleuchte
Grundsätzliches
Die maßgeblichen Vorschriften bei der Fahrzeugbeleuchtung sind in der ECE R48 zusammengefasst. Daneben gibt es weitere Regelungen, wie R07, R23, R87, R112 und weitere. Dort sind unter anderem auch die notwendigen Genehmigungs-Kennzeichnungen der Lampen beschrieben. Neben dem E-Kennzeichen, welches die grundsätzlicher Zulassung innerhalb der EU angibt, hat ein Abblendlicht die Kennzeichnung „A“, ein Rücklicht „R“ und ein Bremslicht „S“ zu besitzen. Hier kommt ihr direkt zu den Originaltexten der ECE-Regelungen: ECE in deutscher Sprache.
Die Fahrzeugklassen
Je nach Fahrzeugklasse kann es unterschiedliche Vorschriften bei der Fahrzeugbeleuchtung geben. Das sind die derzeitigen Fahrzeugklassen:
Bezeichnung | Klasse |
---|---|
M1 | KFZ bis 3,5 Tonnen und maximal Platz für 9 Personen. |
M2 | KFZ bis 5 Tonnen und Platz für mehr als 9 Personen. |
M3 | KFZ über 5 Tonnen und Platz für mehr als 9 Personen. |
N1 | KFZ zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen. |
N2 | KFZ zur Güterbeförderung von 3,5 bis 12 Tonnen. |
N3 | KFZ zur Güterbeförderung über 12 Tonnen. |
N3G | Gelände-KFZ |
Vorderes Licht
Abblendlichtscheinwerfer
Geregelt in der ECE R48 §6.2. Diese Scheinwerfer müssen paarweise an allen KFZ vorhanden sein und weißes Licht ausstrahlen.
Anbringung | Vorgeschrieben für alle KFZ-Klassen. |
Farbe | weiß |
Anzahl | 2 |
Anbaubreite | Max. 400 mm vom äußeren Punkt der Fahrzeugbreite. Min. 600 mm zwischen beiden Abblendscheinwerfern. Min. 400 mm wenn das Fahrzeug < 1.300 mm ist (gilt nicht für M1 und N1-Fahrzeuge). |
Anbauhöhe | Min. 500 mm Max. 1.200 mm Max. 1.500 mm an N3G-Fahrzeugen |
Geometrischer Sichtwinkel | Horizontal: 10° nach innen und 45° nach außen. Vertikal: 15° nach oben und 10° nach unten. |
Elektrische Schaltung | Beim Einschalten des Fernlichts darf das Abblendlicht eingeschaltet bleiben. |
Einschaltkontrolle | Zulässig |
Sonstiges | Bei LED-Scheinwerfern muss eine automatische Leuchtweitenregelung und eine Scheinwerferreinigungsanlage eingebaut sein, wenn die Lichtquelle > 2.000 Lumen stark ist. |
Tagfahrleuchten
Geregelt in der ECE R48 § 6.19 und ECE R87.
Tagfahrleuchten sind für alle Neufahrzeugtypen der Klassen M1 und N1 seit dem 07. Februar 2011 Pflicht. Sie dürfen nur alleine oder mit dem Standlicht/Begrenzungsleuchten zusammen eingeschaltet sein. Die Tagfahrleuchten können auch eingeschaltet bleiben, wenn sie beim Einschalten des Abblendlichts oder des Nebellichts auf Standlichthelligkeit zurückgedimmt werden und die Rolle des Standlicht/Begrenzungslichts übernehmen.
Anbringung | Vorgeschrieben für alle KZF-Klassen (seit 07.02.2011). |
Farbe | weiß |
Anzahl | 2 |
Anbaubreite | Zwischen den Tagfahrleuchten min. 600 mm. 400 mm wenn das Fahrzeug schmaler als 1.300 mm ist. |
Anbauhöhe | Min. 250 mm Max. 1.500 mm |
Geometrischer Sichtwinkel | Horizontal: +/-20° Vertikal: +/- 10° |
Elektrische Schaltung | Beim Einschalten des Motors automatischen Einschaltung. Beim Einschalten der Nebelscheinwerfer oder des Abblendlichts müssen sie ausgehen. Ausnahme: das Tagfahrlicht wird auf Standlichthelligkeit gedimmt. |
Einschaltkontrolle | Zulässig |
Fernscheinwerfer
Geregelt in der ECE R48 §6.1, R98 und R112.
Es dürfen maximal zwei Paare Fernscheinwerfer am Fahrzeug angebracht sein. Sie müssen alle gleichzeitig leuchten und erlöschen.
Auf den Gehäusen oder dem Glas von Fernscheinwerfer muss eine Referenzzahl eingedruckt sein (Achtung: nicht unbedingt bei amerikanischen Produkten). Diese steht für die Helligkeit des Fernlichts und ist eine andere Angabe für Candela (cd, Lichtstärke). Meistens findest du den Wert in der Nähe der runden E-Kennzeichnung. Ein H4-Fernlicht hat meistens einen Wert von 17,5. Im Paar also 35. Die Obergrenze liegt bei 100. Du kannst also weitere Fernscheinwerfer bis zu einer Referenzzahlsumme von 65 anbauen. Bei einem PKW jedoch nicht mehr als vier und bei einem LKW über 12t zulässigem Gesamtgewicht maximal sechs Fernscheinwerfer insgesamt.
Anbringung | Vorgeschrieben für alle KZF-Klassen. |
Farbe | weiß |
Anzahl | 2 oder 4, bei N3-Fahrzeugen max. 6 |
Anbaubreite | Anbau nach Wahl, solange der Fahrer nicht durch Reflexionen gestört wird. |
Anbauhöhe | Keine speziellen Vorschriften. |
Geometrischer Sichtwinkel | 5° in alle Richtungen. |
Elektrische Schaltung | Fernscheinwerfer dürfen nur paarweise oder gleichzeitig einschaltbar sein. Bei zusätzlichen Paaren dürfen nicht mehr als zwei Paare gleichzeitig leuchten. Beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen. Mind. 1 Paar muss beim Übergang von Fernlicht auf Abblendlicht eingeschaltet sein. |
Einschaltkontrolle | Vorgeschrieben |
Sonstiges | Die Lichtstärke darf 430.000 cd nicht überschreiten. Referenzzahl in Summe darf nicht höher als 100 sein. |
Nebelscheinwerfer
Geregelt in der ECE R48 §6.3 und R19.
Die Nebelscheinwerfer dürfen weiß oder hellgelb leuchten.
Anbringung | |
Farbe | weiß oder hellgelb |
Anzahl | 2 |
Anbaubreite | Max. 400 mm vom äußeren Punkt der Fahrzeugbreite. |
Anbauhöhe | Min. 250 mm. Max. 800 mm bei M1-Fahrzeugen. Max. 1.500 mm bei N3G(elände)-Fahrzeugen. Max. 1.200 mm bei allen anderen Fahrzeugklassen. |
Geometrischer Sichtwinkel | Horizontal: 10° nach innen und außen. Vertikal: +/-5°. |
Elektrische Schaltung | Unabhängige Schaltung von Abblend- und Fernscheinwerfer. |
Einschaltkontrolle | Vorgeschrieben, unabhänging und nicht blinkend. |
Sonstiges | Hinweis auf Sonderregelung in Verbindung mit Scheinwerfernd der ECE R123. |
Positionsleuchten
Geregelt in der ECE R48 §6.12 und R7.
Anbringung | Zulässing für Fahrzeuge bis einschliesslich 6 m Länge und 2 m Breite. Nicht für andere Kraftfahrzeuge zulässig. |
Farbe | weiß |
Anzahl | 2 (In Deutschland auch 4, wenn zwei davon Teil des Fahrzeugscheinwerfers sind (Stichwort: abgedimmte Tagfahrleuchte) |
Anbaubreite | Max. 400 mm vom äußeren Punkt der Fahrzeugbreite. Bei nur 2 Leuchten ,uss die Anbringung an den Fahrzeugseiten erfolgen. |
Anbauhöhe | Min. 350 mm. Max. 1.500 mm. In Ausnahmen bis 2.100 mm möglich. |
Geometrischer Sichtwinkel | Horizontal: +/- 45°. Vertikal: +/-15°. Bei Anbauhöhe von bis zu 750 mm sind 5° nach unten zulässig. |
Elektrische Schaltung | Unabhängige Schaltung allen anderen Leuchten. |
Einschaltkontrolle | Zulässig. |
Sonstiges | Vorderes Positionslicht/Begrenzungsleuchte übernehmen für gewöhnlich mit der Schlussleuchte die Rolle des Parklichts. |
Hintere Leuchten
Bei Geländewagen wird meistens nur auf das nach vorne gerichtete Licht geachtet. Es kann gar nicht genug Licht nach vorne geben. Dabei ist gutes Licht beim Rückwärtsfahren mindestens genaus wichtig. Gerade wenn du in schwierigem Gelände zurück setzen musst. Auch für diesen Bereich bietet Nolden Cars & Concepts die richtigen Leuchen an.
Rückfahrleuchten
Geregelt in der ECE R48 §6.4 und R23.
Anbringung | Vorgeschrieben für alle KFZ-Fahrzeugklassen. |
Farbe | weiß |
Anzahl | Mind. 1, 2 sind zulässig bei M1-Fahrzeugen und bei Fahrzeugen unter 6 m Länge. |
Anbaubreite | Keine besondere Vorschrift. |
Anbauhöhe | Min. 250 mm. Max. 1.200 mm. |
Geometrischer Sichtwinkel | Bei einer Leuchte: Horizontal: +/- 45°. Bei zwei Leuchten: Horizontal: +/- 30° innen und außen. Vertikal: +/-15° nach oben und 5° nach unten. |
Elektrische Schaltung | Nur bei eingelegtem Rückwärtsgang und wenn das Fahrzeug Fahrbereit ist. Besondere Bedingungen gelten für optionale Rückfahrscheinwerfer in §6.4.7.2. |
Einschaltkontrolle | Zulässig. |
Positionsunabhängige Leuchten
Arbeitsscheinwerfer
Für Arbeitsscheinwerfer gibt es keine gesonderte ECE-Regelung.
Nahezu alle Leuchten, die nicht unter die anderen Kategorien fallen, werden als Arbeitsleuchten deklariert. Sie können überall angebracht sein, da sie ja das Arbeiten mit und um das Fahrzeug herum ermöglichen sollen. Daher dürfen sie nicht im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung (StVO) betrieben werden. Sprich, im normalen Straßenverkehr ist ihre Benutzung verboten. Das erzwingt auch eine besondere Schaltung der Arbeitsleuchten, sie dürfen nicht mit den oben genannten Beleuchtungen zusammen geschaltet werden.
Anbringung | Zulässing für Fahrzeuge bis einschliesslich 6 m Länge und 2 m Breite. Nicht für andere Kraftfahrzeuge zulässig. |
Farbe | weiß |
Anzahl | Beliebig. |
Anbaubreite | Keine besondere Vorschrift. |
Anbauhöhe | Keine besondere Vorschrift. |
Geometrischer Sichtwinkel | Horizontal: +/- 45°. Vertikal: +/-15°. Bei Anbauhöhe von bis zu 750 mm sind 5° nach unten zulässig. |
Elektrische Schaltung | Unabhängige Schaltung allen anderen Leuchten. |
Einschaltkontrolle | Zulässig. |
Du suchst mehr Informationen zum Thema LED-Fahrzeugbeleuchtung?
Das waren die wichtigsten Dinge, die ihr bei den Vorschriften bei der Fahrzeugbeleuchtung wissen müsst. Weitere Informationen zu LED-Scheinwerfern für KFZ findest du in unserem kleinen Ratgeber: Was ihr schon immer über LED-Scheinwerfer wissen wolltet.
Das Nolden Leuchtenprogramm für Geländewagen
Viele Geländewagen wurden schon mit den bekannten Nolden LED-Fahrzeugscheinwerfern bestückt. Aber nicht nur für Abblend- und Fernlicht bietet die Nolden Cars & Concepts Lösungen an. Für alle oben besprochenen Leuchten gibt es eine leistungsfähige und robuste Lösung für eure Fahrzeuge. Mehr über das Angebot findet ihr im Nolden-Katalog speziell für Geländewagen: Beleuchtung für Geländewagen an.
Alle Schweinwerfer und Leuchten vonNolden findet ihr beim Scheinwerfer Luxx.
© Fotos: Nolden Cars & Concepts, Köln