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M+S Kennzeichnung mit Schneeflockensymbol.
M+S Kennzeichnung mit Schneeflockensymbol.

Ab 01. Januar 2018 ist das Alpin-Symbol bei neuen Winterreifen Pflicht

Wie der ADAC vor wenigen Tagen bekannt gab, ist ab dem 01. Januar 2018 das Bergpiktogramm mit der Schneeflocke bei neuen Winterreifen Pflicht. Aber keine Angst, wer heute schon Reifen mit der „M+S“-Kennzeichnung hat, darf sie bis 2024 weiterfahren.

Das Symbol ist nicht neu. Seit über zehn Jahren wird das kleine Bergsymbol mit der Schneeflocke bereits auf Winterreifen aufgedruckt, gerade wenn sie in den USA produziert wurden. Es stammt von der amerikanischen National Highway Traffic Safety Administration, der zivilen Bundesbehörde für Sicherheit bei Fahrzeugen und Straßen und wird manchmal auch 3-Peaked-Mountain-Snow-Flake-Symbol, kurz 3PMSF genannt. Ab dem 01. Januar 2018 ist diese Kennzeichnung nun auch in Deutschland für neu gekaufte Winterreifen Pflicht.

Mehr Sicherheit

Durch dieses Symbol bekommt der Verbraucher mehr Sicherheit. Im Gegensatz zu der nicht mit einheitlichen Prüfkriterien hinterlegten „M+S“-Kennzeichnung, müssen die mit dem Alpine-Symbol versehenen Pneus eine gewisse Leistung beim Fahren und Bremsen auf Schnee nachweisen. Um das Alpin-Symbol zu erhalten, muss der Winterreifen mindestens 7 Prozent bessere Traktion und 25 Prozent besser beim Bremsen auf Schnee abschneiden, als ein Referenzreifen. Das Ergebnis des Winterreifens muss öffentlich zugänglich sein.

Das Bergpiktogramm ersetzt keinen anderen Symbole und es bezieht sich nur auf die Wintertauglichkeit. Andere Kriterien wie Rollwiderstand, Lautstärek oder Verbrauch werden davon nicht berührt und können mit anderen Symbolen beschrieben werden.

„M+S“-Reifen weiterhin erlaubt

Die Regelung gilt nur für ab dem 01. Januar 2018 neu gekaufte Winterreifen. Wer bereits mit „M+S“-Reifen ausgestattet ist, darf diese bis zum 30. September 2024 weiterfahren. Was weiterhin ungeregelt bleibt, ist der Umrüstungszeitpunkt, von dem an Fahrer von Sommer- auf Winterreifen und wieder zurück wechseln müssen. Das bleibt nach wie vor dem Fahrer überlassen. Als Faustregel gilt hier der Satz „Von O bis O.“, also von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fahren.

© Bilder: Fotolia