Die Kombination von klassischen Fahrzeugen mit H-Kennzeichen und einem Saisonkennzeichen war bis jetzt nicht möglich. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) informierte jetzt darüber, dass der Bundesrat dies in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geändert hat.
Eine gute Nachricht für alle Freunde historischer Fahrzeuge. Konnte bisher nur zwischen einem normalen Saisonkennzeichen und den H-Kennzeichen gewählt werden, so geht jetzt beides.
Die entscheidende Änderung findet sich in Paragraph 9 der FZV:
§ 9 Absatz [der vorherigen Fassung, Anm. der Red] wird wie folgt geändert:
a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 und grüne Kennzeichen nach Absatz 2 können
als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“
Wer ein Saisonkennzeichen nutzte, trug damit auch alle Nachteile eines normalen Kennzeichens: höhere Steuern und Fahrverbote in Umweltzonen. Das ist jetzt vorbei. Der Bundesrat beschloss eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen genießen derzeit einen einheitlichen Steuersatz von 192 Euro pro Jahr. Auch bei der Versicherung fährt es sich in aller Regel deutlich günstiger. Auf der anderen Seite muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein und eine Gutachterprüfung über sich ergehen lassen. Was dazu nötig ist, kann hier nachgelesen werden: Das H-Kennzeichen.
Der detaillierte Text kann hier nachgelesen werden: Drucksachen Bundesrat.
Die Regelung gilt ab dem 01. Oktober 2017.