In den bisherigen Teilen unserer Reihe zu Dokumenten für die Fernreise haben wir den internationalen Führerschein und den internationalen Fahrzeugschein angesehen. Heute widmen wir uns einem im Vorfeld von Fernreisen oft diskutierten Thema, nämlich dem Zweitpass.
Zugegeben, bislang hatte ich nie das Erfordernis oder den Bedarf einen Zweitpass zum Reisen zu besitzen. Doch im Vorfeld meiner Transafrikareise habe ich mich nochmal intensiv damit beschäftigt. Für wen ist er nun nützlich? Wo benötigt ihr ihn möglicherweise? Wer bekommt ihn überhaupt, wo und wie. Das schauen wir uns jetzt an.
Zweck und Nutzen eines Zweitpasses zum Reisen
Für den Zweitpass zum Reisen gibt es im Wesentlichen zwei Anwendungsfälle. Einmal wenn ihr in Staaten reisen möchtet, wo ihr damit rechnen müsst, dass euch die Einreise verweigert wird, wenn im Reisepass ersichtlich ist, dass ihr zuvor in bestimmten anderen Ländern gewesen seid. Für diesen Fall wird sehr häufig das Beispiel der Einreise nach Israel nach einem Aufenthalt in einem arabischen Land genannt. Ist das so?
Das Auswärtige Amt schreibt dazu beispielsweise in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Israel: „Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar. Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, so ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln/Visa von Malaysia, Indonesien oder dem Sudan.“
Weiter heißt es dort: „Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-Brücke (nach Jordanien) erhält jeder Reisende eine Einreisekarte (B2 Stay-Permit), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht.“ und „Bei der Einreise über den Grenzübergang Yitzhak Rabin und Arava-Aqaba kommt dieses Verfahren noch nicht zum Einsatz. Es sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte.“
Teilweise berichten Reisende tatsächlich von als unangenehm empfundenen Befragungen bei der Einreise. Diese Situation ist jedoch eine sehr spezielle. Daher solltet ihr euch bei der Planung einer entsprechenden Reiseroute mit den aktuellsten Informationen versorgen.
Eine andere Situation ist für Langzeitreisende viel häufiger
Nämlich immer dann, wenn ihr eine Route bereist, auf der ihr zahlreiche Visa beantragen müsst und zwischenzeitlich weiterreisen möchtet. Dabei kann euch der Zweitpass hilfreich sein.
Übrigens, für den Verlustfall solltet ihr – sofern vorhanden – ohnehin euren Personalausweis dabei haben (Pass und Ausweis getrennt aufbewahren). Auch wenn dieser im Reiseland gegebenenfalls nicht als Ausweisdokument anerkannt ist, habt ihr bei einem Verlust des Passes damit etwas, womit ihr euch legitimieren könnt. Bei Verlust des Reisepass und ohne im Besitz eines weiteren Ausweisdokumentes zu sein, kann dies andernfalls schwierig werden.
Beantragung und Ausstellung eins Zweitpass in Deutschland
Nun, gemäß §1 Abs. 3 Passgesetz (PassG) dürft ihr nur einen Pass der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Grundsätzlich könnt ihr also keinen zweiten Pass bekommen. Es sei denn, ihr könnt ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Dies kann beispielsweise dann bestehen, wenn ihr euren Pass häufig zur Visaerteilung abgeben müsst und in der Zwischenzeit weiterreisen möchtet. Das berechtigte Interesse müsst ihr schlüssig, möglichst unter Beibringung entsprechender Unterlagen darlegen.
Der Zweitpass hat eine Gültigkeitsdauer von nur sechs (anstatt zehn) Jahren. Für die Beantragung benötigt ihr ein aktuelles biometrisches Passfoto, euren ersten Reisepass oder den Personalausweis. Zudem eine Erklärung, die euer berechtigtes Interesse nachweist. Fragt dazu am besten bei der an eurem Wohnort zuständigen Behörde nach.
Habt ihr eine große Reise geplant? Dann schaut euch auch nochmal die anderen Teile unserer Reihe zu Dokumenten für Fernreisen an:
Teil 1 – der internationale Führerschein
Teil 2 – der internationale Fahrzeugschein
Weitere Tipps zur Vorbereitung eurer nächsten Reise findet ihr auf unserer Themenseite Reiseplanung.